Aktiv gegen Stuttgart 21Aktiv gegen Stuttgart 21
21.06.2013

» In eigener Sache, und doch ganz allgemein: DANKE!

Der Arbeitskreis Baumpaten informiert nicht nur über den Mittleren Schlossgarten und seine Bäume, sondern animiert, durch die Vergabe von Baumpatenschaften, zur Unterstützung des Rechtshilfefonds Kritisches Stuttgart. Diese Spenden schützen alle Menschen, die sich wegen ihres Engagements gegen Stuttgart 21 einer staatlichen Verfolgung aussetzen müssen. Der Druck von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten könnte schnell dazu führen, dass Menschen auf die Wahrnehmung ihrer Rechte verzichten.

Das kann für einen Einzelnen sehr teuer werden. Auch bei vielen kleinen Geldbußen und Widerspruchsverfahren in der Folge von größeren Aktionen kommen beträchtliche Forderungen zusammen. Euer Engagement, Eure Spendenbereitschaft ist ein ganz wertvoller Beitrag, den notwendigen Protest gegen die Zerstörung der städtischen Kultur, gegen die Aushebelung verfassungsmäßiger Rechte, weiterzuführen.


In diesem Zusammenhang, der Bewilligung einer Unterstützung, schrieb uns nun Markus Mauz im Namen des Rechtshilfefonds:

Es ist uns (dem Team vom Rechtshilfefonds) wichtig, an dieser Stelle stellvertretend für alle, die an den Rechtshilfefonds gespendet haben, Anerkennung und Dank für Ihren Einsatz und Ihre Standhaftigkeit bei Aktionen gegen Stuttgart 21 auszusprechen.

Damit wir auch anderen Menschen helfen können, die von juristischen Folgen im Kontext S 21 betroffen sind, brauchen wir weiterhin Spenden. Gerade deshalb darf die Arbeit des Rechtshilfefonds noch bekannter werden: wir freuen uns, wenn die Erfahrungen mit dem Rechtshilfefonds weitergegeben werden. An dieser Stelle auch einen besonderen Dank an das Engagement der Baumpaten, über das uns viele Spenden zugeflossen sind.

Viele Grüße
Markus Mauz

Die Versammlungsauflösung im Schlossgarten erfolgte rechtswidrig

Eine Vielzahl der Bußgeldbescheide endete in Widerspruchsverfahren vor dem Stuttgarter Amtsgericht. Es wurde von Termin zu Termin immer deutlicher, dass sich Polizei und Ordnungsamt aus polizeitaktischen Gründen nicht an Normen unseres Rechtsstaats gehalten haben. Mit vielen im Verfahren nachgeschobenen Dokumenten und Erklärungen wurde versucht, den Verfassungsbruch zu kaschieren. Das zuletzt geführte Verfahren musste dann zu Lasten der Staatskasse eingestellt werden.

Recht haben und Recht bekommen sind aber immer noch zwei Paar Stiefel. Es wurden also viele Verurteilungen ausgesprochen, bei denen die Verletzung der Versammlungsfreiheit ignoriert wurde. Das Mittel der Rechtsbeschwerde wurde in zehn Fällen vor das Oberlandesgericht gebracht, das natürlich alle Beschwerden zurückgewiesen hat. Damit wurde der Rechtsweg frei, vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen.

Neun Verfassungsbeschwerden liegen nun in Karlsruhe. Ohne den Rechtshilfefond wären es vermutlich weniger gewesen. Ohne den Rechtshilfefond könnte es schnell dazu kommen, dass die finanzielle Bedrohung zu einer Einschränkung des Engagements einzelner, und daraus folgend, ganzer Gruppen führt.

"Ihr kriegt uns nicht los … "

Damit das auch weiterhin gültig sein kann, damit sich weiter viele Menschen einsetzen, unterstützt der Rechtshilfefond auf Antrag Einzelpersonen bei der Bewältigung von Folgekosten. Auch wenn die Zerstörungen durch S21 schon weit fortgeschritten sind, ist das kein Grund, mit dem Dauerprotest nachzulassen. Im Rosensteinpark stehen im Herbst die nächsten Baumfällungen an, ebenso im Mittleren Schlossgarten. Dort sollen die ersten Baugruben vielleicht schon im Sommer ausgehoben werden, obwohl die Planänderungen für die erweiterte Manipulation des Grundwassers noch nicht genehmigt sind. Nicht nur die Bäume, jeder Krümel Boden ist ein Teil des Mittleren Schlossgartens.

Es wird viele weitere Anlässe für massenhaften, beharrlichen Protest geben. Und parallel müssen die laufenden Gerichtsverfahren der Vergangenheit bewältigt werden. Mit einer Amnestie ist nicht zu rechnen – es werden also weiterhin Spenden gebraucht. Und selbstverständlich vergeben wir dazu auch weiterhin Baumpatenschaften für die noch lebenden Bäume.

 "… und die Fußgänger machen weiter"

Den im Schlossgarten am 15.2.2012 versammelten Menschen wurde ja vorgeworfen, als Fußgänger ordnungswidrig gehandelt zu haben. Der Rechtshilfefond setzt seinen Schwerpunkt vor allem auf die Unterstützung bei der Bewältigung von Folgekosten. Dem stehen "Aktivklagen" gegenüber, die sich gegen Behörden oder Einzelpersonen richten.

33 widerständige Fußgänger arbeiten nun, mit anwaltlicher Unterstützung, an einer Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Vor dem Bundesverfassungsgericht geht es um die Verletzung von Rechten einzelner Personen. Das Verwaltungsgericht soll nun die Rechtswidrigkeit der Versammlungsauflösung insgesamt gerichtlich feststellen. Ein Erfolg dieser "Aktivklage" wird weitreichende Folgen auf das Prozessgeschehen zum 15.2.2012 entfalten. Die Kläger wollen damit aber nicht den Rechtshilfefond finanziell belasten. Nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung ist ein zweckgebundenes Unterstützungskonto bereits eingerichtet und von den Klägern, zunächst ausreichend, gefüllt. Über den weiteren Fortgang werden wir dann ausführlich berichten.

Oben Bleiben !


AK Baumpaten
Jochen Schwarz

Weitere Informationen zu den Gerichtsverfahren um die Räumung des Mittleren Schlossgartens

Zu den Gerichtsverfahren wegen der Bußgeldbescheide gab es bereits zahlreiche Veröffentlichungen:

13.4.2013 Pressegespräch mit Betroffenen anlässlich einer Verfahrenseinstellung

8.3.2013 Artikel zu den Ermittlungsakten

7.3.2013 Artikel zur Einstellung des letzten Verfahrens

4.9.2012 Artikel zur ersten Rechtsbeschwerde

... und dazu eine erste Hintergrundsammlung