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12.03.2012

» Transparenter Neuanfang oder weiter wursteln

Der aufgedeckte Fund von Juchtenkäferlarven muss Folgen haben

Am Freitag den 9.3.2012 bestätigte sich endlich, dass es sich bei dem von uns veröffentlichten Fund um eine Larve des Juchtenkäfers gehandelt hat. Die Reste der Mulmhöhle im Feuerbacher Wald wurden mit zahlreichen weiteren Larven geborgen. Das kann und darf nicht ein folgenloses Ende sein.

Noch am Tag unserer Veröffentlichung am 5.3.2012 wurde durch den Landesnaturschutzverband (LNV) eine Umweltmeldung abgegeben. Dies führte dann zur Bergung der Mulmhöhle durch Mitarbeiter der Bahn im Beisein von Fachbiologen und auch dem BUND. Dessen Pressemitteilung entnehmen wir:

[] wie Bahnmitarbeiter aus dem im Feuerbacher Stadtwald abgelegten Stamm versuchten, Juchtenkäferlarven im weit entwickelten 3. Larvenstadium zu bergen“, so Augenzeuge Pfeifer.

Leider sind die Einzelheiten zur Evakuierung der Larven im Unklaren geblieben. Die Meldungen dazu gehen weit auseinander. Und das Ergebnis der Bergung liegt nun wieder in den Händen der Bahn. Das ist kein guter Ort. Aus der Bergung der Larven der am 1.10.2010 illegal gefällten Platane wurden bis heute keine fachlichen Konsequenzen gezogen. Eine gründliche Aufarbeitung hätte den erneuten Verlust einer Population des Juchtenkäfers vielleicht verhindern können.

Die ausgeschnittene Mulmhöhle am 10.3.2012

Mit der Bergung der restlichen Mulmhöhle und den darin befindlichen Larven wurde ein richtiger Schritt getan. Es stellt sich nun dringend die Frage, wie es zu dem Totalversagen der Fällung der Platane kommen konnte. Die Verantwortlichkeiten müssen umfassend geklärt werden. Noch drängender sind die Fragen und Folgen aus dem Desaster, denn noch stehen Bäume im Mittleren Schlossgarten, die von den Auswirkungen der Begutachtung des Biologen C. Wurst betroffen sind.

Dieser Nachweis ist geliefert

In einer Stellungnahme von Experten, zu dem Gutachten des Biologen C.Wurst vom August 2010, werden die Hauptkritikpunkte an seiner Begutachtung sehr ausführlich dargestellt. Dem Dokument ist auch eine aktuelle Antwort von Herrn Wurst vom 4.1.2012 beigefügt.
 
Bevor wir uns mit Einzelheiten beschäftigen, zitieren wir Herrn Wurst, der bereits die Besiedlung der Platane am Biergarten mit Juchtenkäfern nicht erkannt hatte.

„Alle Aussagen xxx, die darauf abzielen, der Bestand der Lokalen Population sei durch Wurst (2010) 'nachweislich' unzureichend erfasst, bedürfen dieses Nachweises, der vor Ort geführt wird.“

Also, an diesem Nachweis dürften jetzt keine Zweifel mehr bestehen. Die Platane am Zugang des Parks war von Juchtenkäfern besiedelt. Die Zielgenauigkeit der Untersuchungen von Herrn Wurst ist nun der zweiten Population zum Verhängnis geworden. Damit muss Schluss sein. Denn es stehen noch Bäume mit nachgewiesenen Populationen, solche die mit diesen in Alter, Dimension und Ausprägung vergleichbar sind, und ein Altholzbestand im / am Biotopbereich des sogenannten Feldherrenhügels.

Das ausgewertete Luftbild zeigt, dass ein Teil des Altholzbestandes im Umfeld der als ungeeignet testierten Platane 160 stehen geblieben ist. Dieser Lebensraum muss erhalten werden.

Orientierung mangelhaft

In der Stellungnahme zu dem Gutachten von Herrn Wurst fällt das Zugeständnis auf, es könne sich bei der Nichtbegutachtung von Baum 504k/101b um eine Verwechslung handeln. Herr Wurst hatte den Baum 505k/103b als untersucht und ungeeignet beschrieben. Als Stammdurchmesser gibt er 84cm an. Die beschriebenen Höhlungen passen zwar zur Platane am Parkzugang, der Stammdurchmesser jedoch nicht (der Sachverständige Neidlein ermittelte in seinem Baumgutachten für die Platane am Parkzugang einen Stammdurchmesser von 135cm). Es kann nicht sein, dass eine über den Fortbestand von alten Platanen und einer bedrohten Tierart entscheidende Begutachtung in die Interpretationswilligkeit des aufmerksamen Entscheiders gestellt ist.
 
Bereits damit steht die Aussagekraft des gesamten Gutachtens in Frage, denn wie viele Verwechslungen es noch gibt, ist nicht aufzuklären, zumal in vielen Fällen undokumentiert nach Augenschein vom Boden aus entschieden wurde, ob eine weitere Begutachtung per Mulmprobe vorzunehmen ist. Zunächst nicht so bedeutend, aber in dem Zusammenhang auch auffällig, die Vertauschung von Himmelsrichtungen in Wurst (2010), S. 11, bei der Beschreibung der vorgeschlagenen Schutzfläche am Leitner-Steg,

„[] im Wesentlichen gleichbedeutend mit der Grünfläche westlich des Weges vom Hbf zum Landespavillon Stuttgart und nördlich der Ausfahrt Richtung Schillerstraße.“

Allerdings wird es kritisch, wenn Wurst auf Seite 6 gutachtet

„Der bei Verwirklichung des Vorhabens wie geplant eintretende Verlust potenzieller Lebensstätten östlich der grün umgrenzten Fläche in Karte 2 ist für den Juchtenkäfer als kurz- bis mittelfristig gering einzustufen, da die in diesen Flächen befindlichen Bäume aktuell überwiegend minder geeignetes Brutbaumpotenzial für diese Art aufweisen.“

und nun jemand auf die Idee käme, daraus Schlüsse abzuleiten.
 
Nimmt man also wohlwollend an, Herr Wurst hätte die Bäume verwechselt, den Stammdurchmesser nicht vor Ort ermittelt, sondern irgendwo abgeschrieben, dann hat er mit seinem Testat zu Baum 505k/103b

„2 Höhlungen ab 8m, untere Höhle mit feinpulverigem, trockenen Substrat, ungeeignet, Mulm-Pflanzenkäfer + Mehlkäferlarven. Obere Höhle sehr geringe Mulmauflage, feinpulveriges Substrat, ungeeignet.“

voll daneben gelegen.

Versteckte Entscheidungen

Nimmt man die Legende zur Karte auf Seite 10 in Wurst (2010) könnte man meinen, es gäbe nur die Kategorien „beprobt“ und „beprobt mit Nachweis“. Beide Kategorien resultieren aus der Tabelle der Seiten 8 und 9, wo Bäume mit Nachweis durch ein dem Befund vorgestelltes „X“ gekennzeichnet werden.

Toter Juchtenkäfer am Stammfuß der als ungeeignet testierten Platane 221 im Juli 2011.


Nur im Tabellentext versteckt sich dann aber eine Entscheidungskategorie, die über den Fortbestand der Bäume entscheidet. Aufgrund der Beschaffenheit des Mulms entscheidet Herr Wurst nicht nur, ob sich Juchtenkäfer im Baum befinden, sondern auch, ob der Baum generell zur Besiedelung durch die Art geeignet ist. Ist der betreffende Baum als ungeeignet testiert, kann er nach dieser Ansicht gefällt werden.
 
Die Gewinnung des Mulms wird auf Seite 2 wie folgt beschrieben:

„Hierzu wurde unter Zuhilfenahme eines modifizierten Industriestaubsaugers mit gebremster Saugwirkung und gepufferter Auffangmechanik die obere Mulmschicht der jeweiligen Baumhöhle entnommen.“

Einen Einblick in den Aufbau des Mulmkörpers und seine Dimensionen bekommt man auf diese Art jedoch nicht. Endoskope wären hier durchaus angemessen gewesen, zumindest um zu prüfen, ob das Substrat im Sauger wirklich die Gesamtheit der Erscheinungsformen in der Höhle widerspiegelt. Auf unseren Bildern (im Anhang unserer o.g. Veröffentlichung) des Mulmkörpers der Platane 101b sind ja ganz unterschiedliche Ausprägungen und Zonen zu erkennen.
 
Betrachten wir gesondert die von Herrn Wurst als ungeeignet testierten Bäume      

Knr Bnr Befund
575 160 Stammhöhlung, in Stämmling 4m: Taubenkot, dichte Lagen, staubtrocken, dto. im Stamm 4,5m. Tenebrio molitor (Gemeiner Mehlkäfer als Kommensale), ungeeignet
505 (504) 103 (101) 2 Höhlungen ab 8m, unt.Hö mit feinpulverigem, trock. Substrat, ungeeignet, Mulm-Pflanzenkäfer + Mehlkäferlarven, obere Hö s. geringe Mulmauflage feinpulveriges Substrat, ungeeignet
270 221 Offener Wipfelabbruch 12m (Rohmulm trocken), ungeeignet


Die Gemeinsamkeit dieser Platanen und ihrer Höhlungen besteht darin, für ungeeignet befunden worden zu sein. Alle Mulmhöhlen wiesen trocken/pulveriges Substrat auf – und alle Platanen stehen im Baufeld, als ob die Geeignetheit davon abhängig wäre. Und es sei nochmal darauf verwiesen, dass nun durch den traurigen Nachweis der Fällung die Besiedelung von 504k/101b feststeht.
 
Herr Wurst sieht aber durchaus Bäume mit trockenem Substrat als geeignet an.

Knr Bnr Befund
14 304 Große Stammhöhlung 6m, alter Pflegeschnitt, mit trock. pulverigem Mulm; StHö 14m; total saniert ohne Mulmauflage, als Potenzialbaum zu erhalten
7 316 1. Stämmling Schlitzhöhlung 16m: wenig Rohmulm und Holzspäne;
2. Stämmling Ausbruchshöhle 8m (trocken, geringe Mulmauflage); 1 Pflegeschnitt 6m am Stamm, offener Rindenspiegel, noch massiv, Potenzialbaum, zu erhalten


Nach welchem Kriterium hier vorgegangen wurde, ist seinem Gutachten nicht zu entnehmen. Im Resultat kommt man dann zu dem von ihm empfohlenen Schutzbereich, offenbar ohne jegliche Analyse des Gesamtlebensraumes.

Links die Platanen 320 und 321 mit Besiedelung, rechts die isolierte Platane 221, nach Wurst angeblich ungeeignet und von Fällung bedroht.


Herr Wurst sieht in seiner Stellungnahme vom 4.1.2012 den Bestand der Juchtenkäfer bereits als isoliert an. Er will sich nicht auf die weiter gefassten Aktionsradien der Art, die von anderen Autoren angenommen werden, einlassen. Einem Zirkelschluss gleich, sieht er dies erwiesen durch fehlende weitere geeignete Bäume im Umfeld:

„Es muss klar betont werden, dass auch die gegenwärtige Situation des genannten Baumbestandes als isoliert anzusehen ist, da aktuell sonst besiedlungsgeeignete Höhlungen im Untersuchungsgebiet fehlen.“

Wenn man sein Fehlurteil bestehen lässt, dann werden in der Tat keine besiedlungsgeeigneten Bäume im Umfeld mehr bleiben. Die Bahn sorgt schon mit aller Kraft dafür.

Der Kefer-Zoo

In Wurst (2010) wird auf Seite 11 dann ein Gebiet abgegrenzt, dass auf Basis seiner nachgewiesen falschen Beurteilung zum Schutz des Juchtenkäfers ausreichen soll. Herr Wurst betrachtet, in einer sehr eigenen Art, diesen Bereich quasi als einen einzigen Baum, weil die Höhlen so nah beieinander liegen.

„Es trifft grundsätzlich zu, dass ein besiedelter Juchtenkäferbaum als Lebensstätte einer Population angesehen werden kann. Befinden sich jedoch, wie im vorliegenden Fall [] etliche Brutbäume innerhalb des denkbaren Aktionsradius der Art [] so sind diese grundsätzlich als Lebensstätten einer Population aufzufassen []“

Evtl. ist er sich mit dem sogenannten Sachverständigen Siegert darin einig, hier einen Kuraufenthalt für Juchtenkäfer geschaffen zu haben, weshalb auch die Abgrenzung aus Holzwänden besteht ...
 
Allerdings sind diese Einschätzungen nicht mehr hinzunehmen, nachdem nun insgesamt zwei Juchtenkäferbäume gefällt wurden, die nicht innerhalb des von Herrn Wurst definierten Aktionsradius standen, die er nicht als geeignet ansah, wie er auch weiteren Bäumen im Baufeld die Eignung abspricht, wobei ja nicht klar ist, ob er östlich, nördlich, oben oder rechts meint (s.o.).
 
Zusätzlich wurde der Holzzaun auf der Innenseite mit Folien versiegelt, damit Käfer nicht in der Lage sind, diesen Bereich am Boden zu verlassen. Auch das basiert auf den Fehleinschätzungen von Wurst (2010), wonach die Population sich nur auf diesen Bereich beschränken würde.

Die Vibrationen durch Rammstöße

Auf den in der Stellungnahme vorgebrachten Hinweis auf die Gründung von Baupfählen und die resultierenden Vibrationen geht Herr Wurst, wie auch in seinem Gutachten auf Seite 6, mit keiner Silbe ein. Er verlangt zwar darin, dass dieses Schutzgebiet bzw die Bäume frei von Erschütterungen bleiben müssen, um die Vitalität der Bäume durch Wurzelabrisse nicht zu beeinträchtigen. Die Dimension dessen, was da in geringer Entfernung stattfinden wird, ist ihm offensichtlich nicht bekannt (er wurde, wie er selbst schreibt, über Arbeiten im Untergrund nicht informiert).

Bedrohter Bergahorn 157 parkseitig vor der Platane 160, Altholzbestand und Markierungsbänder für neue Bauwerke zum Querbahnsteig.


3.500 Pfähle sind zur Gründung des Trogbauwerkes erforderlich Jeder dieser Pfähle wird mit 125 Rammstößen in die Erde geschlagen. Das ergibt ein Rammstossvolumen von 437.500 Schlägen. Diese werden im Zeitraum von einem halben Jahr von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr niedergebracht. Dies wird weniger zu Wurzelabrissen führen, als dass ein Zusammensacken der Mulmkörper und damit eine Verdichtung des Lebensraumes der Larven zu befürchten ist.

Wasserhaltung und Vitalität der Habitatbäume

Zu der Grundwasserabsenkung findet sich im Gutachten von Herrn Wurst nur die Verlagerung der Verantwortung auf einen Baumgutachter. Es sei gutachterlich sicherzustellen, dass die Vitalität der Bäume nicht leide, anderenfalls seien nicht ausgleichbare Schäden an der Population der Juchtenkäfer zu befürchten. So einfach geht das, der eine Gutachter schiebt es auf den nächsten, und der auf den Auftragnehmer, der zu gewährleisten habe ...

Informationen kann bis zum heutigen Tage niemand liefern, weil die Bahn selbst über die Grundwasserhaltung keine Informationen liefern kann. Fest steht allerdings, dass in unmittelbarer Nähe das Trogbauwerk und der Nesenbachdüker über Monate hinweg (wenn es nach Planung läuft) trocken gelegt werden müssen. Das kann nicht ohne Folgen für die Vitalität der Bäume passieren.

Verbliebener Altholzbestand aus Linden und Ulmen bei der Platane 160. Abspannungen für Brückenbauwerk / Steg zum Querbahnsteig.

Fazit

Der aufgedeckte Fund der Juchtenkäferlarven entwertet das Gutachten des Biologen Wurst in Gänze. Sämtliche seiner Annahmen sind nun als hinfällig, widersprüchlich oder falsch anzusehen. Auf dieser Basis dürfen keine Fakten mehr auf der Baustelle geschaffen werden.
 
Es muss eine neue Begutachtung erfolgen, durch einen unabhängigen Wissenschaftler.
 
Die Populationsdynamik ist neu zu bewerten, für die jetzige Situation, weitere Maßnahmen und zur Bemessung des eingetretenen Umweltschadens sowie zu seiner Behebung.
 
Solange dürfen keine Baumaßnahmen stattfinden, die eine weitere Beeinträchtigung der jetzt schon kritischen Situation bewirken. Darunter sind nicht nur anstehende Baumfällungen zu verstehen, sondern auch Einschränkungen von Flächen, die zum räumlichen Ausgleich des Umweltschadens ggf. benötigt werden.
 
Es ist ein Bestandsschutz für beide demnächst zu fällenden Platanen festzusetzen. Sie sind, unabhängig vom Nachweis einer Besiedlung durch Juchtenkäfer, als Potentialbäume einzustufen, die in jedem Fall einen Neuaufbau der Population erleichtern können.
 
Der verbliebene Altholzbestand am/im Biotopbereich am Feldherrenhügel ist unter Schutz zu stellen, denn auch er kann zum Neuaufbau der Population dienen.
 
Die Isolation des Kefer-Zoo zu den restlichen Platanen, speziell der gegenüberliegenden 270k/221b ist aufzuheben, dass heißt, die innwändig angebrachte Folie ist zu entfernen.
 
Die Zurückstellung der Bäume von der Fällung ist, juristisch eindeutig, in einen dauerhaften Schutzstatus nach Naturschutzrecht umzuwandeln. Hier sind sämtliche Beeinträchtigungen durch Bautätigkeiten nachweisbar auszuschließen.

 

Jochen Schwarz, Dipl.-Ing. der Landespflege
AK Baumpaten

Hinweis:
Alle Bilder sind Eigentum der Fotografen. Auf Anfrage vermitteln wir gerne die Überlassung von höheren Auflösungen des Bildmaterials.

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Update 1, Konsequenzen, 14.3.2012

Offener Brief der Parkschützer: Verstoß gegen Naturschutzrecht zugunsten von Stuttgart 21

Sehr geehrter Herr Minister Bonde,
im Zusammenhang mit Stuttgart 21 gab es einen erneuten schweren Verstoß gegen den europäischen Artenschutz, siehe auch Umweltmeldung Nr. 0312005 des Landesnaturschutzverbandes Baden-Württemberg. Daher möchten wir Sie bitten, uns und der Öffentlichkeit folgende Fragen zu beantworten:

  • Am 1.10.2010 wurde im Stuttgarter Schlossgarten bereits eine erste Platane gefällt, in der durch den Gutachter C. Wurst keine Juchtenkäfer nachgewiesen wurden. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Platane von Juchtenkäfern besiedelt war. Bis heute liegt keine Bewertung des Umweltschadens vor. Wer ist damit befasst, wann ist mit Ergebnissen und Konsequenzen zu rechnen?
    Das offensichtlich fehlerhafte Gutachten von Herrn Wurst hat weiterhin Bestand. Nun wurde am 17.2.2012 ein zweiter Habitatbaum gefällt, der von Juchtenkäfern besiedelt war. Halten Sie es für gerechtfertigt und rechtmäßig, dass auf der Basis dieses Gutachtens weitere Bäume für Stuttgart 21 gefällt werden, obwohl diese Bäume für die restlichen Populationen des Juchtenkäfers eine elementar wichtige Funktion haben?
  • Direkt neben der geplanten Baustelle für Stuttgart 21 wurden Bäume von der Fällung zurückgestellt (nicht naturschutzrechtlich gesichert). Die Größe und Abgrenzung dieses Areals basiert auf Einschätzungen eben jenes Gutachters Wurst, der die außerhalb dieses Bereiches stehenden Platanen für nicht besiedelt oder als ungeeignet zur Besiedelung testierte. Kann man in dieser Weise europäisch verankerten Artenschutz gewährleisten, oder muss nicht die gesamte Artenschutzkonzeption für Stuttgart 21 überdacht und geändert werden?
  • Grundsätzlich ist die Umsetzung des europäischen Artenschutzes in Deutschland offensichtlich nicht wirksam: Zugunsten von Stuttgart 21 hat die Bahn im Stuttgarter Schlossgarten nun schon zum zweiten mal in Folge Bäume gefällt, die vom strengstens geschützten Juchtenkäfer besiedelt waren. D.h., die Bahn AG hat eklatant gegen den Artenschutz verstoßen. Die Ahndung des ersten Verstoßes blieb wirkungslos. Welche Konsequenzen werden Sie ziehen, damit es sich für große Konzerne wie die Bahn AG zukünftig nicht mehr rentiert, gegen geltendes Recht zu verstoßen?
  • Wir möchten Sie bitten, uns möglichst schnell, spätestens jedoch vor der nächsten Montagsdemo, also bis Montag Mittag, 19.3.2012, zu antworten.

Dieses Schreiben geht an die Presse sowie an folgende Behörden:

Umweltministerium Baden-Württemberg, Minister Franz Untersteller
Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg, Minister Alexander Bonde
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Minister Dr. Norbert Röttgen
Bundesamt für Naturschutz, Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel

Mit freundlichen Grüßen
Matthias von Herrmann
Pressesprecher der Parkschützer