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07.03.2012

» Wildwest oder Rechtsstaat / Teil 3

Die Dreckschleuder hat ihre Arbeit erledigt – eine Aufsicht fand nicht statt


Nachdem sich die Stuttgarter Polizei für unzuständig erklärt hat, bzw. die S21-Baustelle für einen rechtsfreien Raum, kommt auch das Eisenbahnbundesamt dazu, eine inhaltslose Mail zu versenden.

Auf unsere Anfragen vom 18./19.2. kam zunächst eine weitere Antwort des Polizeipräsidiums Stuttgart, Stabsstelle Recht:

nach Überprüfung Ihres Hinweises liegt die Zuständigkeit in der Sache nicht bei der Polizei. Richtigerweise haben Sie die zuständige Genehmigungsbehörde für die S21-Baustellen gleichzeitig angeschrieben, so dass eine Weiterleitung des Vorgang unsererseits entfällt.
Da Arbeitsmaschinen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz von der Plakettenpflicht befreit sind, liegt auch kein verkehrrechtlicher Verstoß vor.

Darauf antworteten wir:

es ist mir ein Rätsel, wie sie darauf kommen, es könne sich bei der Dreckschleuder um eine Arbeitsmaschine handeln
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsmaschine
Das Expertenforum am 19.12.2011 hat im Übrigen ausdrücklich dargelegt, worin der Vorteil im Einsatz von Rundspatenmaschinen liegt: nämlich im Transport auf öffentlichen Straßen ohne zusätzlichen Verladungsakt. Das war u.a. ein Grund, den Erhalt der großen Parkbäume aufzugeben.
Offensichtlich fühlt sich die Polizei in ihrer argumentativen Elastizität auch einer Projektförderungspflicht verbunden. Das es sich hinter dem Bauzaun um einen rechtsfreien Raum handelt, ist mir ebenfalls neu. Zum Glück sieht der Zoll das hin und wieder anders und prüft mal die Arbeitserlaubnisse.

Das Fahrzeug am 21.2. nachts
Das Fahrzeug im Wartestand für den Einsatz am 22.2.2012

 
Gestern erreichte uns nun auch die erste Antwort des EBA, Abt. Fahrgastrechte/Tarifaufsicht/Bürgeranfragen: 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.02.2012. Ihren Hinweis wird das Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen der Bauaufsicht berücksichtigen.
Zum Sachverhalt möchte ich Ihnen gerne Folgendes mitteilen:
in dem Vergleich, der letztes Jahr vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart geschlossen wurde, hat sich die Vorhabenträgerin verpflichtet, gegenüber den von ihr beauftragten Unternehmen durchsetzen, dass Baustellenfahrzeuge mit Rußpartikelfiltern ausgestattet sind oder aber über eine gleichwertige Technologie verfügen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind etwa Fahrzeuge, von denen es keine Serienanfertigungen mit Rußpartikelfiltern gibt oder die nur mit Hilfe von individuell entwickelter Technik nachrüstbar wären.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat zugesagt, dies im Rahmen seiner Bauaufsicht zu überwachen.
Selbstverständlich hält sich das EBA an die Vereinbarung des Vergleichs.

Dazu nahmen wir wie folgt Stellung:

von der Wahrnehmung der Aufgabe des EBA, eine Bauaufsicht zu gewährleisten, die diesen Namen verdient,  kann ich nichts erkennen. Ihre Antwort lässt alles vermissen, was zur Ausfüllung dieses Auftrags führt.
Die Maschinen sind abgezogen .... ich bin gespannt auf Ihre Recherche, und bitte Sie, mich über Ihre Ergebnisse und eingeleiteten Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten.
Meinem Bild und Videomaterial ist zu entnehmen:
1. das bezeichnete Fahrzeug ist auch am 24.2. noch im Einsatz gewesen
2. andere auf der Baustelle und im Stadtgebiet eingesetzte Rundspatenmaschinen verfügten über grüne Umweltplaketten
Aus diesen beiden Punkten muss ich ableiten, dass
1. Ihre Bauaufsicht wirkungslos ist
2. ein Ausnahmetatbestand nicht gegeben sein kann

Selbstverständlich leiten wir unsere Bilder und den Mailverkehr an die Deutsche Umwelthilfe weiter. Leider ist von dort bis heute keine Antwort eingetroffen. Noch sind wir zuversichtlich, dass man sich ausführlich mit dem Thema beschäftigt.

AK Baumpaten
Jochen Schwarz, Dipl.-Ing. der Landespflege

Teil 1 dieser Reihe
Teil 2 dieser Reihe
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Update 1, Weitere Bilder

Die Dreckschleuder am 23.2.2012 im Stuttgarter Straßenverkehr

 

Auch am 24.2.2012 im Stuttgarter Straßenverkehr


Am 18.3.2012 wurde die Deutsche Umwelthilfe auch auf diese Nachweise aufmerksam gemacht.